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Gewerbesteuer verstehen: Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung

Einfach erklärt

24.500 Euro Freibetrag, Hebesatz der Gemeinde, Anrechnung auf die Einkommensteuer: Warum die Gewerbesteuer für kleine Betriebe oft neutral ausfällt.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Die Gewerbesteuer ist die Steuer Ihrer Gemeinde auf Ihren Gewerbeertrag. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro – und was darüber hinaus anfällt, wird zum großen Teil auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Für viele kleinere Betriebe ist sie deshalb weniger schlimm, als sie klingt.

Wer zahlt überhaupt?

Jeder Gewerbebetrieb – vom Café über den Onlineshop bis zum Foodtruck. Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte oder Designer sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Auch als Kleinunternehmerin sind Sie grundsätzlich dabei, bleiben mit Ihrem Gewinn aber meist unter dem Freibetrag.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist Ihr Gewinn. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro werden 3,5 Prozent als Steuermessbetrag angesetzt. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz – der liegt je nach Ort zwischen 200 und über 500 Prozent. Der Standort ist damit ein echter Kostenfaktor: Derselbe Gewinn kann in der Nachbargemeinde spürbar weniger Gewerbesteuer kosten.

Die gute Nachricht: Anrechnung

Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmern kann das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und die auf gewerbliche Einkünfte entfallende Einkommensteuer begrenzt. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent kann die Gewerbesteuer dadurch vollständig ausgeglichen werden; garantiert ist das nicht. Für GmbH und UG gibt es diese Einkommensteueranrechnung nicht.

Vorauszahlungen im Blick behalten

Die Gemeinde setzt Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Läuft Ihr Jahr deutlich besser oder schlechter als geplant, lohnt ein Antrag auf Anpassung – das schont die Liquidität oder verhindert eine böse Nachzahlung.

Ob sich an Ihrem Standort und mit Ihrer Rechtsform etwas optimieren lässt, rechnen wir gern konkret durch. Sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmerin oder Personengesellschaft erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr. Eine GmbH oder UG zahlt dagegen ab dem ersten Euro – für sie gibt es keinen Freibetrag.

Wird die Gewerbesteuer auf meine Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmern grundsätzlich ja, innerhalb der gesetzlichen Begrenzungen. Bis 400 Prozent Hebesatz kann eine vollständige Kompensation möglich sein. Eine zu geringe Einkommensteuer oder weitere Begrenzungen können die Anrechnung mindern.

Ist Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?

Nein. Sie ist keine abziehbare Betriebsausgabe. Für natürliche Personen und Mitunternehmer kommt stattdessen die begrenzte Steuerermäßigung nach § 35 EStG in Betracht.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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