Gastronomie
Gutscheine im Café verkaufen: Wann fällt Umsatzsteuer an?
Einfach erklärt
Seit 2026 gelten 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke – damit sind Café-Gutscheine fast immer Mehrzweckgutscheine. Was das für Kasse und Steuer heißt.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Bei Gutscheinen entscheiden Leistungsort und geschuldete Umsatzsteuer über den Besteuerungszeitpunkt. Stehen beide bereits bei Ausstellung fest, liegt ein Einzweckgutschein vor: Die Steuer entsteht grundsätzlich bei der Übertragung. Andernfalls handelt es sich um einen Mehrzweckgutschein; die Steuer entsteht erst bei der tatsächlichen Leistung anlässlich der Einlösung.
Warum Ihr Café-Gutschein jetzt fast immer Mehrzweck ist
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Gastronomie 7 Prozent auf Speisen und 19 Prozent auf Getränke. Ein klassischer Wertgutschein über 50 Euro kann für beides eingelöst werden – welcher Steuersatz greift, steht beim Verkauf also nicht fest. Damit ist er ein Mehrzweckgutschein: Beim Verkauf buchen Sie keine Umsatzsteuer, erst beim Einlösen wird der Umsatz normal versteuert, aufgeteilt nach Speisen und Getränken.
Wann es doch ein Einzweckgutschein ist
Ein Einzweckgutschein ist möglich, wenn Leistungsort und geschuldete Steuer feststehen, etwa bei einem klar bestimmten Leistungsangebot in einem feststehenden Betrieb. Die Beschränkung auf einen einzigen Steuersatz ist wichtig, beantwortet aber nicht allein alle Voraussetzungen. Die spätere Einlösung löst grundsätzlich keine zweite Umsatzsteuer aus. Bei Nichteinlösung bleibt die bereits entstandene Steuer im Regelfall bestehen.
Was in der Kasse passieren muss
Der Verkauf eines Mehrzweckgutscheins ist kein Umsatz – er muss im Kassensystem als eigener, nicht steuerbarer Vorgang laufen. Die Einlösung wird dann wie eine Zahlung behandelt. Läuft der Gutscheinverkauf versehentlich als normaler Umsatz durch, zahlen Sie die Steuer doppelt oder zu früh. Richten Sie dafür eine eigene Warengruppe ein.
Verfallene Gutscheine und Erstattungen
Wird ein Mehrzweckgutschein nie eingelöst, fällt keine Umsatzsteuer an – der Betrag ist aber als Ertrag zu erfassen, wenn der Gutschein verfällt. Erstatten Sie ausnahmsweise den Wert eines noch nicht eingelösten Mehrzweckgutscheins, löst dieser Rücktausch grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus. Bei Einzweckgutscheinen kann die Erstattung dagegen eine Berichtigung nach § 17 UStG erfordern.
Wie Sie Gutscheinverkauf und -einlösung in Ihrem Kassensystem sauber trennen, hängt vom System ab. Sprechen Sie uns gern für ein Erstgespräch an.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Häufige Fragen
Muss ich beim Gutscheinverkauf Umsatzsteuer abführen?
Beim typischen Wertgutschein fürs Café nicht: Weil Speisen (7 %) und Getränke (19 %) unterschiedlich besteuert werden, ist er ein Mehrzweckgutschein. Die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung.
Was ist, wenn ein Gutschein nie eingelöst wird?
Beim Mehrzweckgutschein fällt dann keine Umsatzsteuer an; bei Verfall buchen Sie den Betrag als Ertrag. Beim Einzweckgutschein bleibt die beim Verkauf gezahlte Umsatzsteuer bestehen.
Wie erfasse ich Gutscheine in der Kasse?
Verkauf eines Mehrzweckgutscheins als nicht steuerbaren Vorgang in einer eigenen Warengruppe, die Einlösung wie eine Zahlung. So wird der Umsatz genau einmal versteuert – bei der Einlösung.
Herausgegeben von
Steuerkanzlei KANIA
Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.
Stand: 4. Oktober 2026
Weiterlesen
Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
Erstgespräch anfragen
