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Minijobber beschäftigen: Was 2026 gilt

Einfach erklärt

603 Euro Verdienstgrenze, 13,90 Euro Mindestlohn, Sofortmeldung in der Gastro: Was Sie 2026 beachten müssen, wenn Sie Minijobber beschäftigen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Minijobber bei Ihnen bis zu 603 Euro im Monat verdienen – im Jahr maximal 7.236 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Der liegt jetzt bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Dann steigt auch die Minijob-Grenze mit.

Wie viele Stunden gehen?

Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergeben sich rechnerisch rund 43,38 Stunden monatlich innerhalb der 603-Euro-Grenze. Regelmäßige Sonderzahlungen müssen mitgerechnet werden. Zum Jahreswechsel 2027 steigen Mindestlohn und Verdienstgrenze gemeinsam; prüfen Sie Stunden, Entgelt und Prognose erneut. Die gesetzlichen Ausnahmen vom Mindestlohn sind gesondert zu beachten.

Was der Minijob Sie kostet

Im gewerblichen Minijob kommen regelmäßig 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer hinzu. Die pauschalen 13 Prozent Krankenversicherung fallen nur bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten an. Zusätzlich sind Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung zu berücksichtigen. Der Beschäftigte trägt grundsätzlich einen Renteneigenanteil von 3,6 Prozent, sofern keine Befreiung greift. Der konkrete Arbeitgeberaufwand ist deshalb nicht für jeden Minijob gleich.

Gastro-Besonderheit: Sofortmeldung

Die Gastronomie gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht: Sie müssen jeden neuen Mitarbeiter – auch Minijobber – spätestens bei Arbeitsbeginn melden, nicht erst mit der ersten Abrechnung.

Arbeitszeiten dokumentieren – nicht nur in der Gastronomie

Bei gewerblichen Minijobs müssen Sie grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertag aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Diese Pflicht gilt branchenübergreifend, nicht nur in der Gastronomie. Minijobs in Privathaushalten sind von dieser speziellen Pflicht nach § 17 MiLoG ausgenommen; gesetzliche Ausnahmen und Erleichterungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Was, wenn es mal mehr wird?

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten kann in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines rollierenden Zeitjahres unschädlich sein, höchstens bis zum Doppelten der Grenze je Monat. Das ist nicht einfach jedes Kalenderjahr neu verfügbar. Bei dauerhaft höherem Entgelt sind Versicherungsstatus und gegebenenfalls der Übergangsbereich zu prüfen. Mehrere Beschäftigungen und eine Hauptbeschäftigung können die Einordnung ändern.

Nicht vergessen: Arbeitsrecht

Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer – mit Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung. Wer das übersieht, riskiert Nachforderungen.

Ob Minijob, Midijob oder Teilzeit für Ihr Team am besten passt, rechnen wir gern mit Ihnen durch. Sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ein Minijobber 2026 verdienen?

603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 mit der nächsten Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro weiter.

Welche Abgaben zahle ich zusätzlich zum Lohn?

Regelmäßig Rentenversicherung, gegebenenfalls Krankenversicherung, Pauschsteuer und Umlagen; außerdem Unfallversicherung. Die 13 Prozent Krankenversicherung gelten nur für gesetzlich Versicherte. Die genaue Belastung hängt vom Beschäftigten und der Besteuerung ab.

Muss ich Minijobber in der Gastronomie sofort anmelden?

Ja. Die Gastronomie ist eine Branche mit Sofortmeldepflicht: Die Meldung muss spätestens bei Arbeitsbeginn erfolgen. Die Arbeitszeitaufzeichnung bei gewerblichen Minijobs gilt dagegen grundsätzlich branchenübergreifend. Beginn, Ende und Dauer sind spätestens bis zum siebten folgenden Kalendertag zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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