E-Commerce

Retouren im Onlineshop: So stimmen Umsatz und Steuer wieder

Einfach erklärt

Umsatz runter, Steuer runter, Ware zurück ins Lager: was bei jeder Retoure buchhalterisch passieren muss – und warum Plattform-Salden in die Irre führen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Jede Retoure ist steuerlich eine Rückabwicklung: Ihr Umsatz sinkt, Ihre Umsatzsteuer sinkt, Ihre Ware kommt zurück ins Lager. Alle drei Dinge müssen in der Buchhaltung ankommen – sonst zahlen Sie Steuern auf Umsätze, die es nicht mehr gibt.

Was bei einer Retoure passiert

Erstatten Sie den Kaufpreis, mindert das Ihren umsatzsteuerpflichtigen Umsatz im Monat der Erstattung. Sie müssen dafür keine alte Rechnung ändern – die Korrektur läuft über die laufende Buchhaltung. Wichtig ist der Beleg: eine Storno- oder Erstattungsbestätigung, aus der Betrag und Bezug zur ursprünglichen Bestellung hervorgehen. Bei Teilerstattungen – etwa Preisnachlass wegen eines Mangels – gilt dasselbe für den Teilbetrag.

Die Plattform-Falle

Verkaufen Sie über Marktplätze, verrechnen die Plattformen Erstattungen direkt mit Ihren Auszahlungen. Auf dem Konto landet nur der Saldo. Wer nur die Auszahlungen bucht, hat weder die Verkäufe noch die Retouren einzeln in den Büchern – und kann die gemeldeten Zahlen der Plattform nicht mehr mit der eigenen Buchhaltung abstimmen. Buchen Sie Verkäufe und Erstattungen getrennt, nicht nur den Zahlungssaldo.

Ware zurück – und dann?

Erfassen Sie zurückgekommene Ware wieder im Bestand. Ausgangspunkt sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Schäden und eingeschränkte Verkäuflichkeit können eine Abwertung rechtfertigen, müssen aber belegt werden. Handels- und Steuerrecht unterscheiden sich dabei. Dokumentieren Sie Zustand, weiteren Verkauf oder Entsorgung spätestens für den Jahresabschluss.

Wenn Sie Verkäufe über OSS melden

Eine Erstattung zu einem über OSS gemeldeten Verkauf korrigieren Sie im OSS-Verfahren, nicht in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Innerhalb der gesetzlichen Dreijahresfrist kann die Berichtigung in einer späteren OSS-Erklärung mit Angabe des ursprünglichen Besteuerungszeitraums erfolgen.

Der häufigste Fehler

Wenn Retouren nur im Zahlungssaldo erscheinen, können Umsatz, Steuer und Warenbestand falsch ausgewiesen werden. Richten Sie einen festen Prozess ein: Erstattung mit Ursprungsbestellung verknüpfen, im richtigen Zeitraum buchen, Bestand anpassen und die Belege ablegen.

Wie Sie Retouren in Ihrem Shop-System und Ihrer Buchhaltung sauber verknüpfen, klären wir gern in einem Erstgespräch.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Muss ich für jede Retoure die alte Rechnung ändern?

Bei einer Kaufpreiserstattung korrigieren Sie die Umsatzsteuer grundsätzlich für den Zeitraum, in dem Sie das Entgelt zurückzahlen. Die bloße Rücksendung der Ware ist dafür nicht entscheidend. Die ursprüngliche Rechnung muss wegen der Entgeltminderung grundsätzlich nicht berichtigt werden; dokumentieren Sie die Rückabwicklung.

Bekomme ich die abgeführte Umsatzsteuer zurück?

Sie mindern die Umsatzsteuer in der Voranmeldung für den Zeitraum der Erstattung – nicht pauschal in der nächsten abgegebenen Voranmeldung. Bei über OSS gemeldeten Verkäufen wird die Korrektur dagegen im OSS-Verfahren vorgenommen. Verknüpfen Sie die Erstattung mit der ursprünglichen Bestellung und dem richtigen Besteuerungszeitraum.

Was passiert, wenn ich Retouren einfach ignoriere?

Dann stimmen weder Umsätze noch Bestand: Sie zahlen Umsatzsteuer auf Verkäufe, die nie welche waren, und Ihr Wareneinsatz passt nicht zur Realität. Bei einer Prüfung fällt genau diese Lücke auf.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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