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Steuerfreie Extras fürs Team: 50-Euro-Sachbezug und andere Benefits

Einfach erklärt

50 Euro monatlich steuerfrei, 60 Euro zum Geburtstag, Deutschlandticket und Dienstrad obendrauf: Welche Benefits 2026 ohne Abzüge beim Team ankommen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Sie können Ihrem Team jeden Monat bis zu 50 Euro als Sachleistung steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen – zusätzlich zum Gehalt. Das ist für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe, von der nach Abzügen oft nur die Hälfte ankommt.

Die Spielregeln der 50-Euro-Grenze

Für Gutscheine und Geldkarten gilt: Sie müssen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die gesetzlichen Kriterien für begrenzte Netze, begrenzte Produktpaletten oder bestimmte Zwecke erfüllen. Ein bloßes Verbot der Barauszahlung genügt nicht. Außerdem müssen solche Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze: Bei 50,01 Euro ist der gesamte einschlägige Vorteil steuerpflichtig. Nicht genutzte Beträge können Sie nicht in andere Monate übertragen.

Was oben drauf noch steuerfrei geht

Weitere Leistungen haben eigene Voraussetzungen: Sachgeschenke aus persönlichem Anlass bis 60 Euro, bestimmte ÖPNV-Leistungen, zusätzliche Überlassung eines begünstigten Fahrrads, zertifizierte Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich und zusätzliche Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Prüfen Sie die Bedingungen jeder Leistung. Ein Elektrofahrrad, das verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gilt, folgt anderen Regeln.

Essen fürs Team

Beim Mittagessen gelten eigene Werte: 2026 wird eine Mahlzeit pauschal mit 4,57 Euro angesetzt; mit Essenszuschüssen oder digitalen Essensmarken können Sie bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag begünstigt dazugeben. Details dazu stehen im Beitrag zur Mitarbeiterverpflegung.

Der häufigste Fehler

Halten Sie die Vereinbarung zu jedem Benefit schriftlich fest und kontrollieren Sie die Summe der einschlägigen Sachbezüge monatlich. Prüfen Sie insbesondere die gesetzlichen Gutscheinbedingungen und das Zusätzlichkeitserfordernis. So lassen sich Nachforderungen durch falsch eingerichtete Leistungen vermeiden.

Welche Kombination aus Benefits für Ihr Team und Ihr Budget am meisten bringt, rechnen wir Ihnen durch. Sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Kann ich auch mal 60 Euro Sachbezug geben?

Nein – die 50 Euro sind eine Freigrenze. Schon bei 50,01 Euro ist der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig. Nicht genutzte Monate lassen sich auch nicht ansparen oder übertragen.

Sind alle Gutscheinkarten bis 50 Euro begünstigt?

Nein. Die Karte muss die gesetzlichen Kriterien für Sachbezüge und bestimmte begrenzte Netze, Produktpaletten oder Zwecke erfüllen. Außerdem ist Zusätzlichkeit erforderlich. Keine Barauszahlung allein reicht nicht.

Was gilt für Geschenke zum Geburtstag?

Zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa Geburtstag oder persönlichem Dienstjubiläum, können Sachgeschenke bis 60 Euro als Aufmerksamkeit nicht zum Arbeitslohn gehören – unabhängig von der 50-Euro-Freigrenze. Ein Firmenjubiläum ist kein persönlicher Anlass für diese 60-Euro-Regel. Geldgeschenke sind nicht als Aufmerksamkeit begünstigt.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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