Gastronomie
Trinkgeld im Café: Wer muss was versteuern?
Einfach erklärt
Trinkgeld ans Team ist steuerfrei, ans Inhaberkonto nicht – und bei Kartenzahlung entscheidet die Kassenführung. Die Regeln im Überblick.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Trinkgeld von Gästen an Ihre Mitarbeiter ist steuerfrei – komplett und ohne Obergrenze. Trinkgeld, das Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst bekommen, ist dagegen eine ganz normale Betriebseinnahme. Diese eine Unterscheidung entscheidet über alles Weitere.
Was steuerfrei ist
Steuerfrei bleibt, was Gäste freiwillig und zusätzlich zur Rechnung geben – direkt an die Servicekraft oder in die gemeinsame Trinkgeldkasse fürs Team. Auch die Aufteilung aus einem Topf auf Küche und Service ändert daran nichts, solange das Geld von den Gästen kommt und bei den Angestellten ankommt.
Was nicht steuerfrei ist
Trinkgelder an Sie als Betriebsinhaber sind grundsätzlich Betriebseinnahmen; die Umsatzsteuer richtet sich nach der zugrunde liegenden Leistung und einer möglichen Befreiung. Feste Servicezuschläge sind Teil des vereinbarten Preises. Arbeitgeberzahlungen an das Team sind grundsätzlich Arbeitslohn und keine steuerfreien freiwilligen Trinkgelder eines Dritten.
Trinkgeld per Karte
Immer mehr Gäste tippen das Trinkgeld aufs Kartenterminal. Steuerfrei bleibt es trotzdem – wenn Sie es sauber behandeln: In der Kasse als durchlaufenden Posten erfassen, getrennt vom Umsatz, und die Auszahlung an die Mitarbeiter dokumentieren. Das Geld läuft nur über Ihr Konto durch, es gehört Ihnen nie.
Der häufigste Fehler
Erfassen Sie Kartentrinkgelder für das Team getrennt und dokumentieren Sie die Auszahlung. Fehlende Aufzeichnungen erschweren den Nachweis und können zu falschen Zuordnungen führen. Die Steuerfreiheit entfällt aber nicht allein deshalb automatisch, weil eine Buchungsposition falsch gewählt wurde; maßgeblich bleiben die tatsächlichen Voraussetzungen.
Wie Sie Trinkgelder in Ihrem Kassensystem sauber einrichten, hängt vom System und Ihren Abläufen ab. Sprechen Sie uns gern für ein Erstgespräch an.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Häufige Fragen
Müssen meine Mitarbeiter Trinkgeld versteuern?
Nein. Trinkgeld, das Gäste Ihrem Team freiwillig geben, ist für die Mitarbeiter komplett steuerfrei – ohne Obergrenze. Es darf nur nicht vertraglich vereinbart oder als Pflichtzuschlag berechnet sein.
Ist Trinkgeld an mich als Inhaber steuerfrei?
Grundsätzlich nein. Es ist Betriebseinnahme. Die Umsatzsteuer folgt der zugrunde liegenden Leistung; bei einer einschlägigen Befreiung, etwa als Kleinunternehmer, kann die Behandlung abweichen.
Geht Trinkgeld auch per Karte?
Ja, wenn es sauber dokumentiert ist: als durchlaufender Posten in der Kasse erfassen und die Auszahlung an die Mitarbeiter nachvollziehbar festhalten. Dann bleibt es auch bei Kartenzahlung steuerfrei.
Herausgegeben von
Steuerkanzlei KANIA
Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.
Stand: 4. Oktober 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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