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Abschreibung: Was Sie sofort absetzen können – und was verteilt

Einfach erklärt

800-Euro-Grenze, Ein-Jahres-Regel für Computer, Investitionsabzugsbetrag: wie Abschreibung funktioniert – und wie Sie sie als Planungsinstrument nutzen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Anschaffungen des abnutzbaren Anlagevermögens werden grundsätzlich über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Für bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Gegenstände kommt bis zur 800-Euro-Grenze ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut infrage. Für bestimmte Computerhardware und Software erlaubt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr.

So funktioniert die Abschreibung

Der Kaufpreis wird durch die Nutzungsdauer geteilt und jedes Jahr anteilig als Betriebsausgabe abgezogen. Wie lange ein Gegenstand „hält“, legen die amtlichen Tabellen fest: eine Küchenmaschine etwa zehn Jahre, ein Pkw sechs, Büromöbel dreizehn. Kaufen Sie unterjährig, zählt das Jahr nur anteilig nach Monaten.

Die Sofort-Ausnahmen

Der Sofortabzug bis 800 Euro setzt insbesondere voraus, dass der Gegenstand beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar ist. Enthaltene Umsatzsteuer wird bei der Grenzprüfung herausgerechnet; nicht abziehbare Steuer kann Teil Ihrer tatsächlichen Kosten sein. Für die begünstigte Computerhardware und Software kann die einjährige Nutzungsdauer genutzt werden. Die Geräte und Kosten müssen trotzdem ordnungsgemäß erfasst werden.

Schneller abschreiben, wenn es passt

Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder eine degressive Abschreibung möglich. Ein Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 50 Prozent geplanter Kosten vorziehen, wenn insbesondere Gewinngrenze, Investitionsfrist und betriebliche Nutzung eingehalten werden. Prüfen Sie diese Voraussetzungen vor dem Abzug; bei Nichterfüllung kann eine rückwirkende Korrektur entstehen.

Der häufigste Fehler

Abschreibung wird als reine Buchhaltungstechnik behandelt statt als Planungsinstrument. Ob Sie eine Investition im Dezember oder im Januar tätigen, ob Sie den Abzugsbetrag nutzen oder nicht – das verschiebt spürbar Steuern zwischen den Jahren. Solche Entscheidungen gehören ins vierte Quartal, nicht in den Rückblick.

Welche Abschreibungswege für Ihre geplanten Anschaffungen die günstigsten sind, rechnen wir gern in einem Erstgespräch durch.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Was kann ich sofort absetzen?

Begünstigte bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zur 800-Euro-Grenze können sofort abgezogen werden. Für die Grenze wird enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet. Nicht jede Anschaffung unter 800 Euro ist automatisch begünstigt.

Was gilt für Computer und Software?

Für Computer, Notebooks und Software gilt eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr – Sie können sie damit im Jahr der Anschaffung voll absetzen, unabhängig vom Preis.

Kann ich Kosten vor der Anschaffung abziehen?

Unter den Voraussetzungen des § 7g EStG kann ein Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten möglich sein. Prüfen Sie insbesondere die 200.000-Euro-Gewinngrenze, die Investition in den drei folgenden Wirtschaftsjahren und die Nutzungsvoraussetzungen.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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