Food-Startups
Kleinunternehmer: Was die Regelung bringt – und was nicht
Einfach erklärt
Keine Umsatzsteuer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz – wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert, wo die Fallen liegen und wann der Verzicht besser ist.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Als Kleinunternehmer berechnen Sie auf begünstigte Umsätze keine Umsatzsteuer. Bei einem bestehenden Unternehmen gelten grundsätzlich höchstens 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr beträgt die maßgebliche Grenze dagegen 25.000 Euro. Auch als Kleinunternehmer können Sie Steuer- und Erklärungspflichten haben, etwa bei ausländischen Dienstleistungen mit Reverse Charge.
So funktioniert die Regelung
Maßgeblich ist Ihr Umsatz, nicht Ihr Gewinn – also alles, was Sie einnehmen, bevor Kosten abgezogen werden. Bleiben Sie unter den Grenzen, stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, mit einem kurzen Hinweis auf die Befreiung. Im Gegenzug bekommen Sie keine Vorsteuer erstattet: Die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf zahlen – für Küchengeräte, Ware, Verpackung – bleibt bei Ihnen hängen.
Die zwei Grenzen im Blick behalten
Beobachten Sie Ihren tatsächlichen Gesamtumsatz laufend. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-Euro-Grenze. Bei einem bestehenden Unternehmen mit höchstens 25.000 Euro Vorjahresumsatz gilt im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze. Bereits der Umsatz, der die einschlägige laufende Grenze überschreitet, ist steuerpflichtig. Liegt der Vorjahresumsatz über 25.000 Euro, ist die Befreiung im Folgejahr grundsätzlich von Anfang an ausgeschlossen.
Wann sich der Verzicht lohnt
Sie können freiwillig zur normalen Besteuerung wechseln. Das lohnt sich vor allem in zwei Fällen: Ihre Kunden sind überwiegend Unternehmen – die zahlen die Umsatzsteuer nicht wirklich, weil sie sie als Vorsteuer zurückholen. Oder Sie investieren am Anfang viel – dann bekommen Sie die Vorsteuer aus Ihren Anschaffungen erstattet. Der Verzicht bindet Sie fünf Jahre, also vorher durchrechnen.
Der häufigste Fehler
Verwechseln Sie die Grenzen nicht mit dem Gewinn. Ein bestehendes Unternehmen mit 60.000 Euro laufendem Umsatz kann noch Kleinunternehmer sein, wenn der maßgebliche Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug. Im Folgejahr ist die Befreiung dann grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer Neugründung gelten bereits im ersten Jahr nur 25.000 Euro. Prüfen Sie deshalb Vorjahr, laufendes Jahr und Gründungsstatus zusammen.
Ob die Kleinunternehmerregelung für Ihren Start passt oder Sie Vorsteuer kostet, lässt sich mit Ihrer Planung konkret durchrechnen. Sprechen Sie uns gern für ein Erstgespräch an.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Häufige Fragen
Gilt die Grenze für meinen Gewinn?
Nein – das ist der häufigste Irrtum. Die 25.000 Euro beziehen sich auf Ihren Umsatz, also alles, was reinkommt. Ihr Gewinn spielt für die Regelung keine Rolle.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Im Gründungsjahr gilt eine laufende Grenze von 25.000 Euro, bei einem bestehenden begünstigten Unternehmen von 100.000 Euro. Bereits der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtig. Ein Vorjahresumsatz über 25.000 Euro schließt die Befreiung im Folgejahr grundsätzlich aus.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?
Wenn Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind (die holen sich die Steuer zurück) oder Sie hohe Anfangsinvestitionen haben – dann bekommen Sie die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen erstattet. Der Verzicht bindet Sie allerdings fünf Jahre.
Herausgegeben von
Steuerkanzlei KANIA
Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.
Stand: 4. Oktober 2026
Weiterlesen
Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
Erstgespräch anfragen
