Gastronomie

Lebensmittel spenden statt wegwerfen: Was gilt steuerlich?

Einfach erklärt

Lebensmittel spenden statt entsorgen: Wann eine Nullbewertung möglich ist, was für Tafel und Foodsharing gilt und welche Nachweise Sie benötigen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Lebensmittelspenden können steuerlich günstig sein. Es gibt jedoch keine allgemeine Umsatzsteuerbefreiung für jede gespendete Ware. Entscheidend sind der aktuelle Warenwert, die ursprüngliche Vorsteuerberechtigung und die Dokumentation. Für einen zusätzlichen Spendenabzug brauchen Sie einen begünstigten Empfänger und den erforderlichen Nachweis.

Warum überhaupt Umsatzsteuer im Spiel ist

Beim Einkauf Ihrer Waren haben Sie Vorsteuer gezogen. Geben Sie die Ware später unentgeltlich ab, behandelt das Umsatzsteuerrecht das wie eine Entnahme – grundsätzlich mit Umsatzsteuer. Entscheidend ist aber, womit die Steuer berechnet wird: nicht mit dem ursprünglichen Einkaufspreis, sondern mit dem Wert, den die Ware im Moment der Spende noch hat.

Der entscheidende Punkt: Wert im Spendenzeitpunkt

Ist Ware im Zeitpunkt der Spende nicht mehr verkäuflich, kann ihr Wert für die Umsatzsteuer null betragen. Bei noch verkäuflicher Ware ist der verbleibende Wert anzusetzen. Das nahende Mindesthaltbarkeitsdatum allein macht eine Ware nicht automatisch wertlos. Dokumentieren Sie deshalb den tatsächlichen Zustand und den Grund für die Bewertung.

Tafel, Foodsharing und Co.

Auch die Abgabe an eine Foodsharing-Initiative ist nach diesen Bewertungsgrundsätzen zu beurteilen. Die umsatzsteuerliche Bewertung hängt nicht allein davon ab, ob die Organisation mildtätig ist. Ein ertragsteuerlicher Spendenabzug setzt dagegen einen steuerbegünstigten Empfänger und die erforderlichen Nachweise voraus.

Ertragsteuer: kein versteckter Gewinn

Bei einer begünstigten Sachspende aus dem Betriebsvermögen kann die Entnahme zum Buchwert möglich sein. Dadurch werden stille Reserven nicht aufgedeckt. Der Spendenabzug und die bisher gebuchten Warenkosten müssen zusammen richtig behandelt werden; eine doppelte Entlastung darf nicht entstehen.

Was Sie festhalten sollten

Führen Sie eine einfache Spendenliste: Datum, Empfänger, Art und Menge, Zustand der Ware. Lassen Sie die Liste vom Empfänger abzeichnen. Ohne Nachweis kann das Finanzamt bei einer Prüfung höhere Werte schätzen.

Wie Sie eine Spendenroutine mit sauberer Dokumentation in Ihrem Betrieb aufsetzen, besprechen wir gern. Sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Fällt auf Lebensmittelspenden Umsatzsteuer an?

Grundsätzlich kann eine unentgeltliche Warenabgabe umsatzsteuerpflichtig sein. Bei tatsächlich wertloser Ware kann die Bemessungsgrundlage null Euro betragen. Auch Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHD kommen dafür in Betracht; die Nähe zum MHD allein genügt nicht. Dokumentieren Sie Zustand und aktuellen Wert nachvollziehbar.

Kann ich auch an Foodsharing spenden?

Ja. Für die Umsatzsteuer sind die tatsächliche Verkehrsfähigkeit und der aktuelle Wert maßgeblich. Für einen zusätzlichen Spendenabzug brauchen Sie einen steuerbegünstigten Empfänger und den erforderlichen Nachweis.

Was muss ich dokumentieren?

Dokumentieren Sie Datum, Empfänger, Art, Menge, Zustand und aktuellen Wert der Ware. Begründen Sie eine Wertminderung oder Nullbewertung; die bloße Angabe „MHD erreicht“ genügt dafür nicht automatisch. Eine Empfangsbestätigung kann den Nachweis ergänzen.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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