E-Commerce

Marktplatz- und Plattformgebühren: § 13b UStG, deutsche Umsatzsteuer oder steuerfrei?

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Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 2 UStG, Reverse Charge bei EU- und Drittlandsanbietern, Amazon-Umstellung auf deutsche Umsatzsteuer seit August 2024, Bruttoprinzip und Saldenabstimmung.

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Drei Kategorien von Gebühren

Plattformgebühren sind anhand der konkreten Leistung, des leistenden Unternehmens und der Rechnung zu beurteilen. Bei im Inland steuerpflichtigen Leistungen kann deutsche Umsatzsteuer anfallen. Für steuerpflichtige B2B-Leistungen ausländischer Anbieter kommt § 13b UStG in Betracht. Bestimmte Zahlungs- und Finanzdienstleistungen sind nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei. Technische Zusatzleistungen, Software und andere Gebühren desselben Anbieters können dagegen steuerpflichtig sein. Der Anbietername allein ist kein zuverlässiger Steuerschlüssel.

Reverse Charge: Steuerschuld und Vorsteuer in derselben Voranmeldung

Bei steuerpflichtigen ausländischen B2B-Dienstleistungen mit Leistungsort Deutschland berechnet der Leistungsempfänger regelmäßig 19 Prozent Umsatzsteuer auf das Nettoentgelt. Der Entstehungszeitpunkt richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Tatbestand des § 13b UStG. Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG setzt die Leistung für das Unternehmen und das Fehlen eines Abzugsausschlusses voraus; eine Rechnung mit Reverse-Charge-Hinweis ist keine eigenständige gesetzliche Voraussetzung dieses Abzugs. Eine USt-IdNr. sollte zutreffend hinterlegt sein, begründet aber nicht erst die Steuerschuld. Auch Kleinunternehmer können § 13b-Steuer schulden und haben für ihre steuerfreien Umsätze regelmäßig keinen Vorsteuerabzug.

Die Amazon-Umstellung seit August 2024

Bei Amazon und anderen Plattformen können Verkaufs-, Fulfillment- und Werbegebühren von unterschiedlichen Gesellschaften oder Niederlassungen abgerechnet werden. Prüfen Sie jede aktuelle Rechnung: Wer leistet, welche Leistung wird abgerechnet, ist deutsche Umsatzsteuer rechtmäßig ausgewiesen oder gilt Reverse Charge? Ältere Buchhaltungseinstellungen dürfen nicht ungeprüft auf neue Abrechnungen übertragen werden. Für den regulären Vorsteuerabzug aus deutscher Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich.

Andere Plattformen

Bei Zahlungsdienstleistern ist zu unterscheiden: Steuerfreie Zahlungsumsätze werden ohne Vorsteuer gebucht. Zusätzliche technische, administrative oder andere Leistungen können steuerpflichtig sein. Bei ausländischen Software- und Werbeanbietern ist der konkrete B2B-Leistungsort einschließlich der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG zu prüfen. Pauschale Zuordnungen wie „PayPal immer steuerfrei“ oder „Amazon immer deutsche Umsatzsteuer“ führen zu Fehlern.

Bruttoprinzip und Saldenabstimmung

Die Plattform zahlt einen Saldo aus: Umsätze abzüglich Gebühren, Erstattungen, Werbekosten und Reserven. Buchhalterisch sind Umsätze brutto zu erfassen und Gebühren als eigenständiger Aufwand mit dem jeweils richtigen Steuerschlüssel. Die Auszahlung wird über ein Verrechnungskonto je Plattform gebucht, dessen Saldo zum Stichtag mit dem offenen Kontostand im Seller-Backend abzustimmen ist. Wer nur den Nettozufluss als Erlös bucht, verkürzt Umsatz und Vorsteuer gleichzeitig und produziert Differenzen zu den Plattformmeldungen nach dem PStTG, die das Finanzamt seit 2024 automatisch abgleicht.

Typische Fehlerquellen

Amazon-Gebühren nach August 2024 weiterhin als Reverse Charge gebucht; Vorsteuer aus 19 %-Gebühren ohne abgerufene Rechnung geltend gemacht; Zahlungsdienstleisterentgelte mit Vorsteuer gebucht; Reverse-Charge-Steuer bei Kleinunternehmern nicht angemeldet; Werbekosten und Verkaufsgebühren mit einheitlichem Steuerschlüssel erfasst; und Verrechnungskonten ohne Abstimmung zum Jahresende.

Ob Ihre Plattformabrechnungen mit den richtigen Steuerschlüsseln laufen und die Salden stimmen, prüfen wir anhand Ihrer Abrechnungsdateien. Sprechen Sie uns an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Gilt für Amazon-Gebühren immer Reverse Charge?

Nein. Rechnungsaussteller, beteiligte Niederlassung und Leistungsart können je Gebührenposition unterschiedlich sein. Prüfen Sie die konkrete Rechnung statt einen einheitlichen Steuerschlüssel für alle Amazon-Gebühren zu verwenden.

Muss ein Kleinunternehmer auf Shopify- oder Etsy-Gebühren Umsatzsteuer zahlen?

Ja. Die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gilt auch für Kleinunternehmer. Sie melden 19 % auf das Nettoentgelt an, können die Steuer aber nicht als Vorsteuer abziehen. Ausländische Plattformgebühren werden dadurch um 19 % teurer.

Sind Gebühren von Zahlungsdienstleistern immer steuerfrei?

Nein. Bestimmte Zahlungsleistungen sind nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei; technische und andere Zusatzleistungen können steuerpflichtig sein. Maßgeblich ist die konkrete Leistung.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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