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Amazon, Shopify, PayPal: Wie Sie Plattformgebühren richtig buchen

Einfach erklärt

Manche Gebühren kommen mit 19 %, manche ohne Steuer, manche steuerfrei: Woran Sie erkennen, was gilt – und warum die Nettoauszahlung nie Ihr Umsatz ist.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Bei Plattformgebühren kommen drei Behandlungen vor: deutsche Umsatzsteuer, Reverse Charge bei bestimmten ausländischen Dienstleistungen oder Steuerfreiheit bei bestimmten Finanzleistungen. Entscheidend sind die tatsächliche Leistung und der Rechnungsaussteller. Vorsteuer bekommen Sie nur zurück, soweit Ihr Unternehmen zum Abzug berechtigt ist.

Amazon: seit August 2024 mit 19 %

Verkaufs-, Fulfillment- und Werbegebühren können von verschiedenen Gesellschaften abgerechnet werden. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Rechnungen je Gebührenart. Eine alte Einstellung in der Buchhaltung kann nach einem Wechsel des Rechnungsausstellers falsch sein. Rechtmäßig ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer ist bei erfüllten Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar.

Shopify, Etsy, Meta, Google: Sie sind der Steuerschuldner

Bei einer steuerpflichtigen Dienstleistung eines ausländischen Anbieters kann Ihr Unternehmen die deutsche Umsatzsteuer schulden. Sie melden die Steuer an und können sie bei voller Abzugsberechtigung im selben Zeitraum als Vorsteuer abziehen. Die hinterlegte USt-IdNr. erleichtert die richtige Abrechnung. Kleinunternehmer müssen solche Steuer gegebenenfalls ebenfalls anmelden, können sie aber regelmäßig nicht abziehen.

PayPal, Stripe, Klarna: steuerfrei

Nicht jede Gebühr eines Zahlungsdienstleisters ist steuerfrei. Die eigentliche Zahlungsleistung kann steuerfrei sein, technische Zusatzleistungen können steuerpflichtig sein. Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung und buchen Sie nur rechtmäßig geschuldete, abzugsfähige Steuer als Vorsteuer.

Die Auszahlung ist nicht Ihr Umsatz

Amazon überweist Ihnen einen Saldo: Verkäufe minus Gebühren minus Erstattungen minus Werbung. Wenn Sie nur diesen Betrag als Umsatz buchen, stimmt nichts mehr: Ihr Umsatz ist zu niedrig, Ihre Vorsteuer fehlt, und die Zahlen passen nicht zu dem, was Amazon dem Finanzamt über Sie meldet. Richtig ist: Verkäufe brutto als Umsatz, jede Gebührenart als eigene Kostenposition mit ihrem Steuerschlüssel, und die Auszahlung über ein Verrechnungskonto, das am Jahresende mit Ihrem offenen Guthaben bei Amazon übereinstimmen muss.

Der häufigste Fehler

Übernehmen Sie Steuerschlüssel nicht ungeprüft aus früheren Jahren. Kontrollieren Sie Rechnungsaussteller, Leistungsart und Umsatzsteuerausweis. Fehler können sowohl fehlenden Vorsteuerabzug als auch zu Unrecht abgezogene Vorsteuer verursachen.

Wir lesen Ihre Amazon-, Otto- oder Shopify-Abrechnungen ein und prüfen, ob jede Gebühr mit dem richtigen Steuerschlüssel läuft. Sprechen Sie uns gern an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Wie behandle ich Plattformgebühren?

Prüfen Sie Rechnungsaussteller und Leistungsart. Deutsche Umsatzsteuer, Reverse Charge und Steuerfreiheit können innerhalb desselben Plattformkontos nebeneinander vorkommen.

Was bedeutet Reverse Charge?

Ihr Unternehmen meldet die Umsatzsteuer auf eine entsprechende ausländische Leistung selbst an. Bei voller Abzugsberechtigung kann dieselbe Steuer als Vorsteuer abgezogen werden. Für Kleinunternehmer entsteht regelmäßig eine zusätzliche Belastung.

Kann ich aus Zahlungsgebühren Vorsteuer abziehen?

Nur soweit die Leistung steuerpflichtig ist, die Steuer rechtmäßig anfällt und die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllt sind. Aus einer steuerfreien Zahlungsleistung gibt es keine Vorsteuer.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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