Gastronomie

Wie viel Umsatzsteuer zahlt ein veganes Café oder Restaurant?

Einfach erklärt

Seit 2026: Essen immer 7 %, Getränke 19 % – egal ob im Lokal oder to go. Verständlich erklärt, mit 70/30-Regel für Menüs und Tipps für Ihre Kasse.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Seit 1. Januar 2026 gelten für Speisen als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung grundsätzlich 7 Prozent. Getränke bleiben bei diesen Leistungen mit 19 Prozent besteuert. Bei reinen Warenlieferungen zum Mitnehmen oder Versand ist die Begünstigung der konkreten Ware nach Anlage 2 UStG weiterhin gesondert zu prüfen.

Was sich geändert hat

Bis Ende 2025 kam es darauf an, wo gegessen wurde: zum Mitnehmen 7 %, am Tisch 19 %. Diese Unterscheidung ist für Speisen weggefallen. Dasselbe Gericht kostet steuerlich jetzt immer 7 % – im Restaurant, am Foodtruck, beim Catering und über den Lieferdienst.

Getränke: weiterhin 19 % – gerade bei veganen Betrieben

Für Getränke bleibt alles beim Alten: 19 %, im Lokal ausnahmslos. Nur zum Mitnehmen gibt es eine Ausnahme für Kuhmilch und Getränke mit hohem Milchanteil. Der Haken: Hafer-, Soja- oder Mandeldrink zählen rechtlich nicht als Milch. Ein Cappuccino to go mit Kuhmilch kann deshalb begünstigt sein – derselbe Cappuccino mit Haferdrink läuft über 19 %. Für ein rein veganes Café heißt das: Kaffee-Getränke immer mit 19 % anlegen.

Menüs und Kombi-Angebote: die 70/30-Regel

Bieten Sie Menüs, Buffets oder Pauschalen mit Essen und Getränken an, stecken darin zwei Steuersätze – seit 2026 auch beim Essen im Lokal. Das Finanzamt akzeptiert eine einfache Lösung: 70 % des Preises gelten als Essen (7 %), 30 % als Getränke (19 %). Sie können auch genauer nach Einzelpreisen aufteilen, wenn das für Sie günstiger ist.

Warum das für Ihre Kasse wichtig ist

Ihre Kasse muss nicht mehr wissen, ob im Lokal gegessen oder mitgenommen wird – aber sie muss Essen und Getränke sauber trennen. Prüfen Sie Ihre Artikel: Sind alle Speisen auf 7 % umgestellt? Stehen alle Getränke – auch die mit Pflanzendrink – auf 19 %? Fehler fallen spätestens bei einer Betriebsprüfung auf.

Prüfen Sie Gutscheine anhand ihrer Ausgestaltung bei Ausgabe. Stehen Leistungsort und geschuldete Steuer fest, ist ein Einzweckgutschein möglich. Ein Wertgutschein für Speisen und Getränke kann ein Mehrzweckgutschein sein. Das Ausgabedatum allein entscheidet nicht; behandeln Sie Altgutscheine deshalb nicht pauschal mit 19 Prozent.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Zahle ich als veganes Restaurant mehr Steuern als andere?

Beim Essen nicht, seit 2026 gelten überall 7 Prozent. Bei Getränken zum Mitnehmen gibt es aber einen Nachteil: Kuhmilch-Getränke können begünstigt sein, Pflanzendrink-Getränke nicht.

Was gilt bei Lieferdiensten wie Lieferando?

Essen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent, genau wie im Lokal. Wichtig ist, dass Kasse und Shopsystem Essen und Getränke sauber trennen.

Ich habe noch Gutscheine aus 2025 im Umlauf, was gilt?

Prüfen Sie die Ausgestaltung bei Ausgabe. Nur wenn Leistungsort und geschuldete Steuer feststanden, lag ein Einzweckgutschein vor. Das Ausgabedatum allein entscheidet nicht; Altgutscheine sind nicht pauschal schon mit 19 Prozent versteuert.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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